Zivilgutachten
Zivilgutachten entsprechen im Wesentlichen jenen, die vom Gericht beauftragt werden. Der einzige Unterschied ist, dass die Beauftragung von privater Seite, Firmen oder anderen Organisationen kommen.
Zivilgutachten dienen der Dokumentation zur Feststellung von Sachverhalten (Ist-Zuständen) und können Ihnen später helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wenn diese unvermeidbar sind, dienen sie zur Beweissicherung und zur Untermauerung eventueller Ansprüche.
Weiters wird dem Auftraggeber dabei das oftmals fehlende aber zum Verständnis der Sache nötige Fachwissen vermittelt.